Schallisolation für bessere Wohnqualität
Freitag, 21. April 2023
Ringhörigkeit behoben
In der Überbauung Mugerenstrasse 5 wurde 2014 ein Dachgeschoss nachträglich zu einer 3-Zimmer-Wohnung ausgebaut. Es herrschte grosse Freude, dass neben den 31 Kleinstwohnungen nun zusätzlich eine 3-Zimmer-Wohnung kostengünstig angeboten werden konnte.
Die Erstmieterin der 3-Zimmer-Dachwohnung und ihre Nachbarin meldeten, dass die Wohnung äusserst ringhörig sei und sie beide durch die Geräusche gestört seien. Als die Mieterin der 3-Zimmer-Wohnung Ende November 2022 auszog, nutzten wir die Gelegenheit, um eine Luftschallmessung vorzunehmen.
Der beauftragte Akustiker stellte fest, dass die Mindestanforderungen nicht eingehalten werden. Zur schalltechnischen Verbesserung resp. zur Einhaltung der Mindestanforderungen sei eine zusätzliche, biegeweiche Vorsatzschale auf der ganzen Fläche der bestehenden Wohnungstrennwand anzubringen.
Im April 2023 haben wir die Wohnung schallisoliert. Diese kann nun wieder vermietet werden.
Die neuen Mieter dürfen sich auf eine frisch isolierte, frisch gestrichene und professionell gereinigte Wohnung freuen.
Tanja Süssmeier
GBC-Geschäftsführerin